Administracja Podatkowa w Polsce

Das Steuerverwaltungssystem in Polen. Was müssen Sie darüber wissen?

Das Steuerverwaltungssystem in Polen fällt in die Zuständigkeit von zwei Arten von Behörden:

  • die Regierung (CIT, PIT, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen)
  • die lokalen Gebietskörperschaften (Grundsteuer, Steuer auf Verkehrsmittel).

Die Steuerverwaltung ist zweistufig, d.h. gegen die Entscheidungen der ersten Instanz kann bei der zweiten Instanz Berufung eingelegt werden.

Zu den Steuerbehörden gehören:

  1. DerLeiter der nationalen Steuerverwaltung, der unter anderem für Fragen der Steuervermeidung, einschließlich vorsorglicher Stellungnahmen, und für den Abschluss von Vorabvereinbarungen zuständig ist,
  2. derDirektor der Nationalen Steuerinformation, der für die individuelle Auslegung von Steuervorschriften zuständig ist, und
  3. derFinanzminister, der für die allgemeine Auslegung des Steuerrechts zuständig ist.

Finanzämter, die für so genannte große Steuerzahler zuständig sind

In Polen gibt es 20 Finanzämter, die sich auf den Umgang mit so genannten großen Steuerzahlern spezialisiert haben, insbesondere:

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 5 Millionen Euro im letzten Steuerjahr;
  • Unternehmen, die direkt oder indirekt von einem Nicht-Residenten (ausländisches Unternehmen) geleitet werden oder der Nicht-Resident mindestens 5 Prozent der Stimmen in der Aktionärsversammlung oder der Hauptversammlung hält;
  • Körperschaften, die als Gebietsansässige direkt oder indirekt an der Leitung oder Kontrolle von Unternehmen im Ausland beteiligt sind oder einen Anteil am Kapital dieser Unternehmen halten;
  • Körperschaften, die als Gebietsansässige gleichzeitig direkt oder indirekt an der Verwaltung oder Kontrolle von in- und ausländischen Körperschaften beteiligt sind oder einen Anteil am Kapital von solchen halten;
  • Steuerliche Kapitalgruppen, Banken, Versicherungsinstitute;
  • Niederlassungen oder Repräsentanzen ausländischer Unternehmen.

Kontakte mit der Steuerverwaltung

Die Kontakte mit der Steuerverwaltung erfolgen in der Regel schriftlich.

Wenn für eine bestimmte Handlung (Einreichung eines Antrags, Einlegung eines Rechtsbehelfs, Übergabe der von der Behörde angeforderten Unterlagen) eine bestimmte Frist festgelegt ist, muss das Schreiben persönlich abgegeben oder spätestens an diesem Tag bei einem polnischen Postamt aufgegeben werden, um die Frist einzuhalten. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn das Schreiben vor ihrem Ablauf bei einem Postamt eines Betreibers, der einen postalischen Universaldienst in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anbietet, aufgegeben wird. Ein Brief, der per Kurier an die Steuerbehörde geschickt wird, sollte so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er die Steuerbehörde vor Ablauf der Frist erreicht.

Die Amtssprache in Polen ist Polnisch. Das bedeutet, dass alle bei den Steuerbehörden eingereichten Dokumente (Anträge, Einsprüche, Beschwerden), die in einer Fremdsprache verfasst sind, ins Polnische übersetzt werden müssen.

Das Steuerverwaltungssystem in Polen: Steuerverfahren in Polen

Die Höhe der Steuer wird entweder durch eine (selbst erstellte) Erklärung oder durch einen Bescheid der Steuerbehörde festgesetzt. Die Fristen für die Zahlung der Steuer ergeben sich aus dem Gesetz.

Ein Steuerpflichtiger, der mit einer Entscheidung der erstinstanzlichen Behörde nicht einverstanden ist, kann dagegen Berufung einlegen.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs setzt grundsätzlich die Vollstreckung des Bescheids aus, nicht aber die Zahlung von Verzugszinsen.

Fällt die Entscheidung der zweiten Instanz zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus, hat er das Recht, dagegen vor einem unabhängigen Verwaltungsgericht Berufung einzulegen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist zweistufig.

Auslegung von Steuervorschriften

Im polnischen Steuersystem gibt es zwei Arten von Auslegungen des Steuerrechts. Allgemeine Auslegungen – die sich an alle Steuerzahler richten – werden vom Finanzminister herausgegeben.

Individuelle Auslegungen werden vom Direktor der Nationalen Steuerinformation herausgegeben.

Ein Antrag auf eine individuelle Steuerauslegung kann von jedem gestellt werden, der Informationen über die steuerlichen Folgen seines Handelns erhalten möchte, einschließlich potenzieller Anteilseigner eines Unternehmens, ausländischer Investoren oder ausländischer Unternehmen, die eine Repräsentanz in Polen eröffnen möchten.

Einzelne Steuerauslegungen können sich auf Ereignisse beziehen, die bereits stattgefunden haben oder auf solche, die noch stattfinden werden. Der grundlegende Unterschied zwischen solchen Auslegungen ist der Umfang des Schutzes, auf den der Adressat nach Befolgung der erhaltenen Auslegung Anspruch hat. Bei künftigen Ereignissen gilt der Schutz für alle Folgen, d. h. ein Unternehmen, das die Auslegung befolgt hat, muss keine öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten begleichen. Im Falle von Transaktionen, die bereits stattgefunden haben, ist das Unternehmen, das die Auslegung erhalten hat, nur zur Zahlung von Steuernachzahlungen verpflichtet.
Gegen eine individuelle Auslegung, die für den Antragsteller ungünstig ist, kann beim Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden.

Für den Antrag auf Erteilung einer Auslegung wird eine Gebühr in Höhe von 40 PLN für jeden Sachverhalt erhoben.

Steuervermeidung und vorsorgliche Stellungnahmen

Polen hat eine allgemeine Anti-Vermeidungsklausel(GAAR). Nach den Vorschriften führt eine Handlung, die in erster Linie zur Erlangung eines Steuervorteils vorgenommen wird und die unter den gegebenen Umständen dem Ziel und Zweck einer Bestimmung eines Steuergesetzes zuwiderläuft, nicht zu einem Steuervorteil, wenn die Handlungsweise künstlich war. Die Bestimmungen über die Klausel finden keine Anwendung, wenn der Steuervorteil weniger als 100.000 PLN beträgt.

Ein Unternehmer, der sich vor der möglichen Anwendung der Anti-Missbrauchsklausel schützen will, kann ein so genanntes Schutzgutachten beantragen. Die Verweigerung der Ausstellung eines solchen Gutachtens sowie ein Gutachten, mit dessen Inhalt der Unternehmer nicht einverstanden ist, können vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Unterzeichnung von Steuererklärungen durch einen Rechtsanwalt

Steuererklärungen können nicht nur von Steuerzahlern, sondern auch von deren Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Die Ernennung eines Bevollmächtigten entbindet den Steuerpflichtigen von der Pflicht, die Erklärung zu unterzeichnen.

Eine Vollmacht zur Unterzeichnung der Steuererklärung muss von allen Personen erteilt werden, die die betreffende Steuererklärung unterzeichnen sollen. Die Vollmacht, die an das Finanzamt zu senden ist, muss für jede Art von Erklärung gesondert erteilt werden.

Das Steuerverwaltungssystem in Polen: Elektronische Steuererklärungen

Die meisten Steuererklärungen müssen elektronisch eingereicht werden. Die Möglichkeit, Steuererklärungen elektronisch einzureichen, erfordert eine elektronische Signatur.

Das polnische Steuersystem unterscheidet zwischen 12 Arten von Steuern, darunter:

  • 9 Arten von direkten Steuern:
    • Körperschaftssteuer (CIT),
    • Persönliche Einkommensteuer (PIT),
    • Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen,
    • Steuer auf Immobilien,
    • Steuer auf Transportmittel,
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer,
    • Landwirtschaftssteuer
    • Forstwirtschaftliche Steuer,
    • Hundehaltungssteuer
  • 3 indirekte Steuern:
    • Mehrwertsteuer (MWSt),
    • Verbrauchssteuer,
    • Steuer auf Spiele.

Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Steuern vor, die das polnische Steuersystem ausmachen.

Körperschaftssteuer (CIT)

Persönliche Einkommensteuer (PIT)

Mehrwertsteuer (VAT)

Grundsteuer

Quelle https://paih.gov.pl/

Nicolaas Stobbe
Nicolaas Stobbe

Mein Name ist Nicolaas Stobbe, und ich bin der Gründer von Hokaido.ch, einem Portal, das sich auf Banken und Finanzen konzentriert. Schon seit meiner Jugend hatte ich eine starke Affinität zu Zahlen und Wirtschaft, was mich schließlich dazu inspirierte, eine Plattform zu schaffen, die Wissen und Nachrichten in diesen Bereichen zugänglich macht. Meine akademische Laufbahn im Bereich Wirtschaftswissenschaften und meine berufliche Erfahrung im Bankwesen haben mir ein tiefes Verständnis für die Komplexität des Finanzmarktes verliehen.

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