rodzaje firm w Polsce

Welche Arten von Unternehmen gibt es in Polen?

Die richtige Wahl der Unternehmensform ist wichtig, in erster Linie wegen der finanziellen Verantwortung der Eigentümer, aber auch wegen der Art der Buchführung, der Vertretung des Unternehmens bei den Behörden oder der Gewinnausschüttung sowie der Kosten des Geschäftsbetriebs. Die richtige Wahl der Unternehmensform wird viele Probleme in der Zukunft vermeiden. Auch kann nicht jedes Unternehmen in jeder Form geführt werden, aber dazu gleich mehr.

Arten von Unternehmen in Polen

Auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts gibt es folgende Formen der Unternehmenstätigkeit:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • offene Handelsgesellschaft
  • offene Handelsgesellschaft
  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Kommanditgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • einfache Aktiengesellschaft

Tätigkeit als Einzelunternehmer

Das Einzelunternehmen ist die bei weitem beliebteste Unternehmensform in Polen. Heutzutage sind nur wenige Klicks nötig, um es zu gründen, und man kann zum Unternehmer werden. Anträge auf Eintragung eines Einzelunternehmens können sowohl auf der Website des Zentralen Registers für Wirtschaftstätigkeit und Information (Centralna Ewidencja i Informacji o Działalności Gospodarczej) gestellt werden, aber auch über Banken, die künftige Unternehmer in der Regel mit Angeboten für Geschäftsgirokonten locken.

Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist es nicht erforderlich, Stammkapital einzubringen, wie dies bei Handelsgesellschaften der Fall ist, worauf im Folgenden näher eingegangen wird. Bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist zu bedenken, dass der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens haftet.

welche Art von Unternehmen zu wählen ist
Die Wahl der Unternehmensform ist beim Aufbau eines neuen Unternehmens von großer Bedeutung. Foto: shironosov/canva
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Lebenspartnerschaft

Auch die Lebenspartnerschaft ist eine recht beliebte Unternehmensform. Für ihre Gründung sind jedoch mindestens zwei Partner erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um natürliche Personen, Unternehmer oder juristische Personen wie Handelsgesellschaften handelt. Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich.

Eine Lebenspartnerschaft ist keine eigenständige juristische Person (sie hat keine so genannte Rechtspersönlichkeit), was bedeutet, dass die Einkommenssteuerzahler der Gesellschaft in der Regel die Partner sind. Je nach Höhe des erzielten Einkommens kann die Buchführung einer GbR in vereinfachter Form oder auf der Grundlage einer vollständigen Buchführung erfolgen. Für die Gründung einer Lebenspartnerschaft ist kein Stammkapital erforderlich. Die Gewinne einer GbR werden zu gleichen Teilen an jeden Gesellschafter ausgeschüttet.

Offene Handelsgesellschaft

Wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann auch die offene Handelsgesellschaft von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden. Dabei kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln, aber auch um nicht rechtsfähige juristische Personen. Auch für die offene Handelsgesellschaft ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Handelt es sich bei der Einlage eines der Partner um eine Immobilie, ist eine notarielle Urkunde erforderlich. Eine offene Handelsgesellschaft wird in das nationale Gerichtsregister eingetragen.

Eine offene Handelsgesellschaft hat keine Rechtspersönlichkeit, und ihre Interessen werden von jedem Gesellschafter vertreten. Sie (die Gesellschafter) haften auch für die Verpflichtungen der offenen Handelsgesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen gesamtschuldnerisch.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste handelsrechtliche Gesellschaft in Polen. Um diese Art von Gesellschaft zu gründen, muss ein Vertrag geschlossen werden, und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch von nur einer Person gegründet werden. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird in das nationale Gerichtsregister eingetragen.

Bis vor einigen Jahren war für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine notarielle Urkunde erforderlich. Nach einer Änderung der Vorschriften kann ein Vertrag über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung jedoch über das IKT-System auf der Website des Justizministeriums (S24) abgeschlossen werden.

Das Mindeststammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 5.000 PLN. Die Haftung in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt bei der «Gesellschaft selbst», doch wenn die Gesellschaft nicht über die Mittel zur Begleichung ihrer Schulden verfügt, können auch ihre Vertreter (der Vorstand) haftbar gemacht werden.

Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ähnelt in ihrer Struktur in gewisser Weise der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, unterscheidet sich jedoch durch die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 100.000 PLN beträgt. Wie jede handelsrechtliche Gesellschaft muss auch eine Aktiengesellschaft im Landesgerichtsregister eingetragen werden. Außerdem muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden.

Eine Aktiengesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Beträgt das Grundkapital einer Aktiengesellschaft mehr als eine halbe Million und/oder gibt es mehr als fünf Aktionäre, muss ein Aufsichtsrat bestellt werden. Aktiengesellschaften werden häufig von Personen gegründet, die eine Börsennotierung anstreben.

Personengesellschaft

Personengesellschaften können nur von Angehörigen der sogenannten freien Berufe gegründet werden. Dazu gehören unter anderem Rechtsanwälte oder Ärzte. Um eine Personengesellschaft zu gründen, muss ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt und beim Landesgerichtsregister angemeldet werden.

Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es nicht erforderlich, Stammkapital einzubringen. Eine Personengesellschaft hat ebenso wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine offene Handelsgesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der im Gesellschaftsvertrag angegebene Gesellschafter haftet für die Schulden der Gesellschaft.

Neben den oben beschriebenen Unternehmensformen gibt es in Polen auch einfache Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Mehr darüber können Sie auf iwaccu.com lesen.

Nicolaas Stobbe
Nicolaas Stobbe

Mein Name ist Nicolaas Stobbe, und ich bin der Gründer von Hokaido.ch, einem Portal, das sich auf Banken und Finanzen konzentriert. Schon seit meiner Jugend hatte ich eine starke Affinität zu Zahlen und Wirtschaft, was mich schließlich dazu inspirierte, eine Plattform zu schaffen, die Wissen und Nachrichten in diesen Bereichen zugänglich macht. Meine akademische Laufbahn im Bereich Wirtschaftswissenschaften und meine berufliche Erfahrung im Bankwesen haben mir ein tiefes Verständnis für die Komplexität des Finanzmarktes verliehen.

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